Verbesserte "Überbrückungshilfe III" für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler

Finanzen3

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet und soll mit verbesserten Konditionen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler unterstützen, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind.

LKT Rundschreiben Nr. 909/2020 [PDF-Dokument: 160 kB]

15.12.2020